Hassrede
Hassrede (oft auch “Hatespeech”) ist eine Form von Kommunikation, die darauf abzielt, Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen zu schüren, sie zu entmenschlichen oder zu diskriminieren. Sie richtet sich häufig gegen Merkmale wie Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung. Besonders online ist Hassrede ein wachsendes Problem, das den demokratischen Diskurs gefährdet und oft mit Desinformation oder Hetze einhergeht. 
Hassrede ist nicht in jedem Fall strafbar. Die Social-Media-Plattformen dürfen über ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Community Standards”) jedoch innerhalb eines gewissen Rahmens ihre eigenen Hausregeln setzen. Zum jetzigen Stand verbieten alle sehr großen Social-Media-Plattformen Hassrede oder hasserfülltes Verhalten. Wir überprüfen in Grenzfällen die widerstreitenden Grundrechte und insbesondere die Meinungsfreiheit des Urhebers. 
 
Was ist Hassrede?
Hassrede umfasst Äußerungen, die:
  • Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen verbreiten, z. B. durch rassistische, sexistische oder antisemitische Kommentare.
  • Vorurteile verstärken, indem sie Menschen aufgrund bestimmter Merkmale diffamieren oder entmenschlichen.
  • Gewalt oder Diskriminierung fördern, sei es direkt oder durch subtile Andeutungen.
Häufige Diskussionen:
Hassrede wird oft mit der Meinungsfreiheit verwechselt. Während Meinungsfreiheit ein grundlegendes Recht ist, schützt sie jedoch keine Äußerungen, die Gewalt fördern, diskriminieren oder gezielt Hass schüren.
Was können Sie bei Hassrede tun?
Hassrede sollte gemeldet und nicht toleriert werden. Gehen Sie wie folgt vor:
  1. Beweise sichern: Machen Sie Screenshots oder speichern Sie Links, um den Vorfall zu dokumentieren.
  2. Melden: Nutzen Sie die Meldefunktion der Plattform, um den Inhalt prüfen und gegebenenfalls entfernen zu lassen.
  3. Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht reagiert oder die Inhalte nicht entfernt, können Sie den Fall bei uns einreichen.
Ist Hassrede strafbar?
Ja, Hassrede kann in Deutschland strafbar sein. Sie fällt häufig unter § 130 StGB (Volksverhetzung), § 185 StGB (Beleidigung) oder andere Vorschriften wie § 241 StGB (Bedrohung). Besonders schwerwiegend ist Hassrede, wenn sie öffentlich verbreitet wird und Vorurteile oder Gewalt fördert.
Wie hilft User Rights?
Wir prüfen, ob die Plattform korrekt auf Hassrede reagiert hat. Unsere rechtliche Einschätzung unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und gegen Hassrede vorzugehen. Dabei stellen wir sicher, dass Plattformen ihre Verantwortung wahrnehmen und angemessen handeln.