So funktioniert’s
Das Schlichtungsverfahren: Voraussetzungen
Damit wir Ihren Fall bearbeiten können, benötigen wir Folgendes:
  1. Die Entscheidung einer Social-Media-Plattform, die Sie betrifft, z. B. die Löschung eines Beitrags, die Sperrung Ihres Profils oder die Entscheidung, nach einer Meldung Inhalte nicht zu entfernen.
  2. Wichtige Details wie die Benachrichtigung der Plattform, ggf. eine spezifische Fall-ID oder andere relevante Informationen und Kontext, die uns dabei helfen, den Sachverhalt zu beschreiben und vollständig zu verstehen.
Szenario 1: Maßnahme gegen Sie
Die Plattform hat Ihren Beitrag gelöscht, seine Reichweite eingeschränkt oder Ihren Account vollständig gesperrt? 
In diesem Fall prüfen wir, ob die Entscheidung der Plattform rechtlich haltbar ist. 
Szenario 2: Keine Entfernung nach Meldung
Sie haben Inhalte gemeldet und die Plattform hat Sie informiert, dass sie keine Schritte unternimmt? In diesem Fall prüfen wir, ob die Plattform hätte handeln müssen.
Schritt 1: Fall einreichen
Ihr Fall wird einfach und sicher über unser Online-Formular eingereicht. Sie geben dabei folgende Informationen an:
  • Angaben zur Plattform 
  • Ihre Kontaktdaten
  • Relevante Informationen zum Fall (z. B. Screenshots, Benachrichtigung der Plattform)
Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung. Wir strukturieren die Informationen und bereiten die Prüfung vor. Dies geschieht DSGVO-konform und ohne Einfluss auf die juristische Bewertung.
 
Schritt 2: Vorprüfung durch Volljuristen
Unsere Vorprüfung verbindet Technologie mit juristischer Expertise:
  1. Technische Unterstützung: Unsere Systeme strukturieren Ihre Eingaben und stellen sicher, dass alle notwendigen Daten vorliegen. Fehlende Informationen werden angefragt.
  2. Menschliche Kontrolle: Jeder Fall wird von einem Volljuristen überprüft, der die Relevanz der Informationen und die Zuständigkeit gemäß unserer Verfahrensordnung bewertet. In diesem Schritt prüfen wir zudem, ob wir für Ihren Fall zuständig sind.
  3. Prüfung der Zuständigkeit: Wir prüfen beispielsweise, ob der Fall einen Sachverhalt in Europa betrifft, nicht älter als sechs Monate ist und ein Themengebiet umfasst, für welches wir zuständig sind. 
Schritt 3: Stellungnahme 
Nach Abschluss der Vorprüfung leiten wir das Verfahren gegenüber der beteiligten Social-Media-Plattform ein. Wir fordern die notwendigen Daten zur Entscheidung an und bitten um eine Stellungnahme. 
Bezieht die Plattform inhaltlich Stellung, leiten wir die Antwort an Sie weiter. So stellen wir sicher, dass beide Parteien rechtlich gehört werden.

Die Frist beträgt jeweils 7 Tage und kann um bis zu 14 Tage verlängert werden. 
Schritt 4: Fallprüfung
Nach der Vorprüfung wird Ihr Fall unseren erfahrenen Streitschlichterinnen und Streitschlichtern zugewiesen, die immer ein juristisches Studium abgeschlossen haben. Die Prüfung umfasst:
  1. Eine vollständige Analyse aller eingereichten und von der Plattform bereitgestellten Informationen.
  2. Eine sorgfältige rechtliche Bewertung der Maßnahme oder des Nichthandelns  der Plattform nach einer entsprechenden Meldung.
  3. Die Bewertung der Inhaltsmoderation betrifft sowohl mutmaßliche Verstöße gegen das nationale Recht als auch gegen die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattform.
Alle Streitschlichterinnen und Streitschlichter sind bei der Entscheidung stets unabhängig und unparteiisch. 
 
Schritt 5: Entscheidung
Am Ende unserer Prüfung erhalten Sie eine detaillierte, rechtlich begründete Entscheidung:
  • Bei Maßnahmen: Wir entscheiden über Beschwerden von Personen, deren Beiträge auf Social Media gelöscht oder moderiert wurden. 
  • Bei Unterlassen: Wir bewerten, ob die Plattform hätte handeln müssen.
Die Entscheidung ist nicht bindend. Plattformen sind jedoch verpflichtet, mit uns zusammenzuarbeiten und gründlich zu prüfen, ob etwas gegen die Umsetzung der Entscheidung spricht.
Warum dieses Verfahren?
  • Streitbeilegung: Wir haben ein faires und rechtmäßiges Verfahren für beide Parteien entwickelt.
  • Expertise: Entscheidungen werden ausschließlich von qualifizierten Juristinnen und Juristen getroffen.
  • Effizienz: Technische Unterstützung sorgt für effiziente und präzise Bearbeitung.
  • Unabhängigkeit: Unsere Streitbeilegungsstelle ist unabhängig und unparteiisch. Wir finanzieren uns ausschließlich über die Gebühren, die wir erheben.
  • Transparenz: Jede Entscheidung ist klar dokumentiert und leicht nachvollziehbar.
Mit unserem Ansatz bieten wir ein zügiges und gründliches Verfahren, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.