Was macht User Rights?
In Artikel 21 Digital Services Act ist vorgesehen, dass Nutzerinnen und Nutzer die Entscheidungen der Online-Plattformen bei unabhängigen und unparteiischen Streitbeilegungsstellen überprüfen lassen können. Eine solche Streitbeilegungsstelle muss von der Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, zertifiziert werden. In Deutschland ist der Digital Services Coordinator für die Zertifizierung zuständig, eine eigene Behörde, die bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist.