Volksverhetzung
Volksverhetzung ist ein schwerwiegendes Vergehen im Internet. Sie umfasst insbesondere, Hass gegen bestimmte Gruppen zu schüren, die Würde von Menschen zu verletzen oder zur Gewalt gegen Minderheiten aufzurufen. Volksverhetzende Inhalte gefährden den gesellschaftlichen Frieden und verstärken soziale Spannungen.
Was gilt als Volksverhetzung?
Volksverhetzung ist nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar und liegt vor, wenn jemand:
  • Hass oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderer Merkmale propagiert.
  • Menschen entmenschlicht oder Gruppen als „minderwertig“ darstellt.
  • Völkermord, Holocaust oder andere schwere Verbrechen verharmlost, leugnet oder verherrlicht.
  • Die Würde von Menschen verletzt, indem sie verächtlich gemacht oder öffentlich beleidigt werden.
Beispiele:
  • Posts, die zur Gewalt gegen Minderheiten aufrufen.
  • Aussagen wie „Alle [Gruppe] sollten ausgelöscht werden!“
  • Holocaustleugnungen oder die Verbreitung von Propagandamaterial.
Was können Sie bei Volksverhetzung tun?
Volksverhetzende Inhalte sollten sofort gemeldet und gemieden werden. Ihre Schritte:
  1. Melden: Nutzen Sie die Meldefunktion der Plattform, um den Inhalt zur Prüfung einzureichen.
  2. Beweise sichern: Speichern Sie Screenshots oder Links, bevor die Inhalte entfernt werden.
  3. Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie den Fall bei uns einreichen.
Ist Volksverhetzung strafbar?
Ja, Volksverhetzung wird in Deutschland streng verfolgt. Wer volksverhetzende Inhalte verbreitet, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies kann zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Plattformen sind zudem verpflichtet, solche Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Wie hilft User Rights?
Wir prüfen, ob die Plattform ihre Moderationspflichten erfüllt hat. Dabei bewerten wir, ob die Inhalte unter das Strafrecht fallen und ob die Plattform korrekt gehandelt hat. Unsere rechtliche Einschätzung kann Ihnen helfen, weitere Schritte einzuleiten, beispielsweise eine Anzeige oder Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.